Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Veranstalter
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Bewerbung und Teilnahme am internationalen Talent- und Entertainmentformat „NEXT TALENT“ (nachfolgend „Format“).
Veranstalter ist:
Unplugged Production
powered by NEXT STEP LTD.
68 CEDARWOOD ROAD, BALLYMUN, DUBLIN 11, DUBLIN
Irland
Vertreten durch: Louis Hamiller
E-Mail: [E-MAIL-ADRESSE EINFÜGEN]
Nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
Mit der kostenpflichtigen Bewerbung erkennt die sich bewerbende Person diese Teilnahmebedingungen an.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
- Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab einem Mindestalter von 16 Jahren.
- Minderjährige Personen dürfen sich ausschließlich mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Erziehungsberechtigten bewerben. Der Veranstalter ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis anzufordern.
- Mitarbeiter des Veranstalters sowie unmittelbar an der Organisation oder Durchführung des Formats beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Bei Bewerbungen von Gruppen, Bands oder Duos erfolgt die Anmeldung grundsätzlich als gemeinsamer Act. Hierfür ist eine verantwortliche Person zu benennen, die die Gruppe im Bewerbungsverfahren vertritt. Pro Act ist eine gemeinsame Bewerbung einzureichen.
- Voraussetzung für die Berücksichtigung einer Bewerbung ist die vollständige und wahrheitsgemäße Angabe sämtlicher im Online-Bewerbungsformular abgefragter Informationen.
- Zusätzlich ist geeignetes Videomaterial einzureichen, auf dem die sich bewerbende Person beziehungsweise die Mitglieder des Acts sowie deren künstlerische Fähigkeiten erkennbar sind.
- Eine Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die vorgesehene Bewerbungsgebühr vollständig und ohne Abzug entrichtet wurde und die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorliegen.
§ 3 Bewerbung und Bewerbungszeitraum
- Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular auf der offiziellen Website von NEXT TALENT.
- Jede Bewerbung muss einer der folgenden Talentkategorien zugeordnet werden:
- VOICE – Gesang
- BAND – Bands und musikalische Gruppen
- SHOW – Tanz, Performance und Entertainment
- COMEDY – Comedy und Stand-up
- Pro Person beziehungsweise Act ist grundsätzlich nur eine Bewerbung in einer Talentkategorie zulässig.
- Sämtliche Angaben müssen vollständig, richtig und wahrheitsgemäß sein.
- Der Bewerbungszeitraum endet voraussichtlich am 31. Dezember 2026.
- Der Veranstalter behält sich vor, den Bewerbungszeitraum, organisatorische Abläufe sowie einzelne Anforderungen an die Bewerbung bei sachlich gerechtfertigtem Bedarf anzupassen. Wesentliche Änderungen werden in geeigneter Weise bekannt gegeben.
- Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Prüfung zusätzliche Informationen, Nachweise oder ergänzendes Bild- und Videomaterial anzufordern.
§ 4 Bewerbungsgebühr, Vertragsschluss und Zahlung
- Für die Bearbeitung der Bewerbung wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.
- Die Gebühr umfasst die Bereitstellung beziehungsweise Zusendung weiterführender Teilnahmeinformationen und Teilnahmeunterlagen (Prospekt) sowie die organisatorische Bearbeitung, Prüfung und Sichtung der eingereichten Bewerbung.
- Mit Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bewerben“ gibt die sich bewerbende Person ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die vorgenannten Bewerbungsleistungen ab.
- Der Vertrag kommt mit erfolgreichem Zahlungseingang und der anschließenden Bestätigung der Bewerbung durch den Veranstalter per E-Mail zustande.
- Die Zahlung erfolgt über einen vom Veranstalter eingebundenen Zahlungsdienstleister, beispielsweise Stripe, PayPal oder einen anderen entsprechend ausgewiesenen Zahlungsanbieter.
- Nach erfolgreicher Anmeldung und Zahlung erhält die sich bewerbende Person eine Bestätigungs-E-Mail mit einer individuellen Bewerbungsnummer.
- Die Bewerbungsgebühr stellt keine Zahlung für die Zulassung zu einer späteren Wettbewerbsrunde dar. Sie begründet insbesondere keinen Anspruch auf Auswahl oder Teilnahme am weiteren Wettbewerb.
- Eine Erstattung der Bewerbungsgebühr allein aufgrund einer Nichtauswahl erfolgt nicht, sofern die vereinbarten Bewerbungsleistungen ordnungsgemäß erbracht wurden. Gesetzliche Widerrufs-, Rückzahlungs- und sonstige Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 5 Widerrufsrecht
Verbraucherinnen und Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Der Widerruf kann per E-Mail an [E-MAIL-ADRESSE EINFÜGEN] oder über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ im Seitenfuß der Website erklärt werden.
Die vollständigen Teilnahmeunterlagen (Prospekt) werden nach Ablauf der Widerrufsfrist versendet. Unmittelbar nach der Zahlung erhält die sich bewerbende Person eine Bestätigung mit Bewerbungsnummer.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Unplugged Production, powered by NEXT STEP LTD., 68 Cedarwood Road, Ballymun, Dublin 11, Irland, E-Mail: [E-MAIL-ADRESSE EINFÜGEN]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können den Widerruf auch über die Widerrufsfunktion auf unserer Website erklären: Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ im Seitenfuß jeder Seite bzw. unter widerruf.html.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 6 Auswahlverfahren
- Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für die weiteren Wettbewerbsrunden erfolgt durch eine vom Veranstalter bestimmte Jury beziehungsweise ein entsprechend beauftragtes Auswahlgremium.
- Die Entscheidung über die Zulassung zur nächsten Wettbewerbsrunde liegt im künstlerischen und organisatorischen Ermessen des Auswahlgremiums.
- Ein Anspruch auf Auswahl, Einladung oder Teilnahme an einer bestimmten Wettbewerbsrunde besteht nicht.
- Ebenso besteht kein Anspruch auf eine individuelle Bewertung, schriftliche Begründung oder persönliche Rückmeldung zur eingereichten Bewerbung.
- Die Entscheidungen der Jury sind hinsichtlich der künstlerischen Bewertung und Auswahl grundsätzlich abschließend. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- Weiterführende Informationen zum Auswahlverfahren, zu den Wettbewerbsrunden und zum organisatorischen Ablauf werden in den ergänzenden Teilnahmeunterlagen sowie über die offiziellen digitalen Informationskanäle des Formats bereitgestellt.
§ 7 Wettbewerb, Reise und Verfügbarkeit
- Die Wettbewerbs- und Reisephase ist nach derzeitiger Planung für den Zeitraum Mai bis Juli 2027 vorgesehen.
- Bewerberinnen und Bewerber, die für weiterführende Wettbewerbsrunden ausgewählt werden, sollten während dieses Zeitraums für eine Teilnahme von bis zu drei Monaten verfügbar sein.
- Der Auftakt des Wettbewerbs ist als Kick-off-Veranstaltung in Frankfurt am Main vorgesehen.
- Für ausgewählte Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nach der Kick-off-Veranstaltung die nächste Wettbewerbsrunde erreichen, übernimmt der Veranstalter die Organisation und Kosten der veranstaltungsbezogenen Weiterreisen sowie der erforderlichen Unterkünfte im Rahmen des offiziellen Wettbewerbsprogramms.
- Die Anreise zur Kick-off-Veranstaltung und gegebenenfalls damit verbundene Kosten sind nicht Bestandteil der vorgenannten Kostenübernahme, sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich etwas anderes mitteilt.
- Einzelheiten zu Reisezielen, Reiseabläufen, Aufenthaltsdauer, Unterbringung und weiteren organisatorischen Voraussetzungen werden den ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt.
- Vor einer verbindlichen Teilnahme an weiterführenden Wettbewerbs- und Reisephasen wird mit den ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein gesonderter Teilnahmevertrag geschlossen.
§ 8 Rechte an eingereichten Inhalten
- Die sich bewerbende Person versichert, dass sie zur Einreichung der übermittelten Unterlagen, Bilder, Ton- und Videoaufnahmen berechtigt ist und hierbei keine Rechte Dritter verletzt.
- Dies gilt insbesondere für Urheberrechte, Musikrechte, Leistungsschutzrechte, Bildrechte sowie Persönlichkeitsrechte der in den eingereichten Materialien erkennbaren oder hörbaren Personen.
- Werden fremde Musikwerke, Coverversionen oder sonstige geschützte Inhalte verwendet, ist dies bei der Bewerbung entsprechend kenntlich zu machen.
- Die eingereichten Materialien dienen ausschließlich der Prüfung und ersten Auswahl der Bewerbungen im Rahmen von NEXT TALENT.
- Eine öffentliche Veröffentlichung oder anderweitige werbliche beziehungsweise kommerzielle Verwertung der eingereichten Inhalte erfolgt nicht ohne eine gesonderte Vereinbarung mit den jeweiligen Rechteinhabern.
- Weitergehende Regelungen zu Film-, Foto-, Ton-, Persönlichkeits- und Verwertungsrechten im Rahmen späterer Wettbewerbsrunden werden gegebenenfalls in einem gesonderten Teilnahmevertrag vereinbart.
§ 9 Verhaltensregeln und Ausschluss
- Alle Bewerberinnen und Bewerber sind verpflichtet, im Zusammenhang mit ihrer Bewerbung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die geltenden Teilnahmebedingungen einzuhalten.
- Insbesondere sind unzulässig:
- falsche oder irreführende Angaben zur Person oder zum Act,
- Täuschungen über die eigenen künstlerischen Leistungen,
- unzulässige Mehrfachbewerbungen,
- die Einreichung rechtswidriger oder Rechte Dritter verletzender Inhalte,
- Manipulationsversuche oder sonstige erhebliche Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen.
- Bei entsprechenden Verstößen kann der Veranstalter eine Bewerbung nach Prüfung des Einzelfalls ablehnen oder die betroffene Person beziehungsweise den Act vom weiteren Verfahren ausschließen.
- Der Veranstalter behält sich vor, bei schuldhaften Pflichtverletzungen und hierdurch nachweislich entstandenen Schäden gesetzlich bestehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§ 10 Preisgeld
- Für das Format NEXT TALENT ist nach derzeitiger Planung ein Preisgeld von 250.000,00 € je Talentkategorie vorgesehen.
- Das vorgesehene Preisgeld betrifft die vier Kategorien VOICE, BAND, SHOW und COMEDY.
- Die verbindlichen Voraussetzungen für einen möglichen Gewinn, die jeweiligen Vergabekriterien, die Auszahlung sowie gegebenenfalls weitere Bedingungen werden vor der Teilnahme an den entsprechenden Wettbewerbsrunden gesondert festgelegt und den ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmern mitgeteilt.
- Aus der Bewerbung allein entsteht kein Anspruch auf ein Preisgeld.
§ 11 Änderungen, Verschiebungen und Absage
- Der Veranstalter behält sich vor, den Ablauf, die zeitliche Planung sowie einzelne Bestandteile des Formats aus sachlich gerechtfertigten organisatorischen, wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Gründen anzupassen.
- Dies gilt insbesondere bei erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Änderungen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben, unvorhersehbaren Reisebeschränkungen, Sicherheitsrisiken oder einer für die Durchführung nicht ausreichenden Anzahl geeigneter Bewerbungen beziehungsweise Teilnehmer.
- Unter entsprechenden Voraussetzungen kann der Veranstalter einzelne Wettbewerbsabschnitte verschieben, verändern oder das Format insgesamt absagen.
- Über wesentliche Änderungen werden die betroffenen Bewerberinnen, Bewerber beziehungsweise Teilnehmer in geeigneter Weise informiert.
- Bereits entstandene gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Erstattung bei nicht erbrachten vertraglich geschuldeten Leistungen, bleiben unberührt.
§ 12 Öffentlichkeitsarbeit und Social Media
- NEXT TALENT ist als öffentlichkeitswirksames Entertainmentformat mit begleitender Kommunikation über digitale Medien und soziale Netzwerke konzipiert.
- Ausgewählte Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen das Format im Rahmen ihrer Möglichkeiten über ihre eigenen Social-Media-Kanäle begleiten und durch geeignete Beiträge auf NEXT TALENT aufmerksam machen.
- Art, Umfang und konkrete Anforderungen einer gegebenenfalls verbindlichen Mitwirkung an Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen werden für weiterführende Wettbewerbsrunden in einem gesonderten Teilnahmevertrag geregelt.
- Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bestimmter Inhalte oder zur Einräumung weitergehender Nutzungsrechte ergibt sich aus der bloßen Bewerbung nicht.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Diese Teilnahmebedingungen sowie Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Bewerbung, der Teilnahme, ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben, einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche, unterliegen dem Recht der Republik Irland und werden nach diesem ausgelegt.
- Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien für entsprechende Streitigkeiten die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte der Republik Irland.
- Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen sowie gesetzlich zwingende Gerichtsstandsregelungen bleiben von dieser Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarung unberührt.
Hinweis: Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Bewerbungsverfahren. Für die weiterführende Teilnahme an Wettbewerbs-, Produktions- und Reisephasen können ergänzende vertragliche Regelungen erforderlich sein.